Michael Hintz

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Notariat

Haftungsrecht

Versicherungsrecht

Familienrecht

Rechtsanwalt Michael Hintz, 1971 in Buchholz geboren, ist in Tostedt aufgewachsen.

Nach dem Jura-Studium in Göttingen und kurzer Lehrtätigkeit an der Universität in Ljubljana/Slowenien absolvierte er sein Referendariat in Siegen und Saudi-Arabien. Von 2000 bis 2013 betrieb er als Rechtsanwalt in Köln die Sozietäten Dr. Fischer und Hintz und Geyr, Hintz und Partner, bevor er in die heimatliche Nordheide zurückkehrte.

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Hintz liegt seit Jahren im Haftungs- und Versicherungsrecht einschließlich Amtshaftungsrecht. Im Jahre 2006 qualifizierte er sich zum Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht. Außerdem ist er Mitbegründer des Kölner Arbeitskreises Versicherungsrecht und war von 2009 bis 2013 Mitglied des Ausschusses Versicherungsrecht im Kölner Anwaltsverein. Darüber hinaus ist Michael Hintz Anfang des Jahres 2020 zum Notar bestellt worden.

2002 absolvierte Rechtsanwalt Hintz den Fachanwaltskurs Familienrecht und ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auch auf diesem Sektor tätig.

Herr Hintz ist verheiratet, hat zwei Kinder und liebt Sport, Natur und gutes Essen.

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